Kindesunterhalt / Sorgerecht

Als Kindesunterhalt versteht der Gesetzgeber die Unterhaltszahlungen, die Erziehungsberechtigte ihren Kindern gegenüber leisten. Der Kindesunterhalt besteht nicht nur gegenüber Minderjährigen – auch für unmündig erklärte oder einkommensschwache Personen haben Anspruch auf Unterhaltzahlungen.

Als Sorgerecht versteht man das elterliche Recht und die Pflicht, für das persönliche Wohl des Kindes, sein Vermögen und seine gesetzliche Vertretung zu sorgen. Nach einer Trennung kann sich ein Streit um das Sorgerecht oftmals über Jahre hinweg ziehen – meistens sind dabei die Kinder die Haupt-Leidtragenden. Heute üben jedoch rund 85 Prozent der Fälle das geteilte Sorgerecht aus.